Brandschutztüren Brief & Siegel

Brandschutztüren ...mit Brief und Siegel

Der Nachweis des Brandverhaltens einess Feuerschutzabschlusses wird durch Brandversuche und Dauerfunktionsprüfungen erzielt. Diese werden folgendermaßen durchgeführt:

1) Feuerschutztüren müssen vor dem Brandversuch im eingebauten Zustand selbstschließend sein.

2) Flügeltüren sind vor dem Brandversuch durch 5000-maliges Schließen (bei zweiflügeligen Türen jeder F'4, gel) aus einem Öffnungswinkel vuii 50° zu beanspruchen; der Schließvorgang muss dabei praxisgerecht ablaufen.

3) Bei den Brandversuchen werden die Probekörper in 115 mm Mauerwerk bzw. 100 mm Betonwände eingebaut. Bei den Versuchen soll das Feuer bei einem Probekörper auf die Bandseite und bei einem anderen auf die Bandgegenseite einwirken. Dabei darf sich die dem Feuer abgekehrte Oberfläche des Feuerschutzabschlusses im Durchschnitt an fünf Messpunkten auf der mittleren Fläche des Türblattes nicht mehr als 140K über der Anfangstemperatur des Versuchsstückes bei Versuch-4k beginn erwärmen. An keiner M, stelle darf eine Temperaturerhöhung von mehr als 180K über der Anfangstemperatur eintreten.
In einer streifenförmigen Randfläche des bewegten Teils der Feuerschutzabschlüsse und an der Wandfläche, die an der Öffnung angrenzt, sowie in der Leibung bleibt die Temperaturerhöhung während des Brandversuchs unberücksichtigt. Dieser Streifen hat eine maximale Breite von 100 mm und verläuft unmittelbar neben der Begrenzung der lichten Durchgangsöffnung und um den Drückerdurchbruch.
IAS Industrie-Akustik Siegburg Paul Schmitz GmbH
DER SCHALLSCHUTZ-SPEZIALIST

Brandschutztüren Brief & Siegel

Brandschutztüren Brief Siegel - BRANDSCHUTZTÜREN BRIEF SIEGEL

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